anhalli - 2006-11-09 11:26

ich dachte immer Wohnungsübergabe und Beginn des Mietvertrags ist das Gleiche. Damit tritt doch derselbe schon in Kraft, sobald du die neue Wohnung betrittst. Sieh mich ratlos. Ich hoffe, du kannst trotzdem schnell einziehen oder etwa nicht?
LG Anhalli

Universo - 2006-11-10 05:46

Hallo Anhalli,

nein, rechtlich gesehen, gibt es da einen feinen Unterschied. Wohnungsübergabe ist der Zeitpunkt wenn man den Schlüssel bekommt. Es findet eine Begehung der Wohnung statt, bei der ein Übergabeprotokoll erstellt wird, in dem etwaige Mängel festgehalten werden. Mietvertragsbeginn ist, auch wenn wir jetzt schon in die Wohnung dürfen, trotzdem der 1.12., also der Termin, der im Mietvertrag steht.
Wir haben das mit der Kaution direkt am nächsten Tag geregelt und haben dann auch den Schlüssel bekommen. Montag fangen wir an umzuziehen.

LG :-)
anhalli - 2006-11-10 08:53

na prima.
Ich kenne mich nicht so aus, weil ich schon fast zehn Jahre auf dem Land in einer Wohnung wohne, für die ich keine Kaution bezahlt habe, und auch sonst war/ist alles mehr oder minder locker, nichts mit Übergabeprotokoll usw..
LG Anhalli
blui - 2006-11-12 22:42

Das heisst ihr dürft nun schon in die Wohnung und dort alles einrichten, übernachten dürft ihr dann da aber erst ab dem 1.12?

Oder hab ich das jetzt falsch verstanden?
Universo - 2006-11-13 05:18

Offiziell ab 1.12., inoffiziell sofort... ;-)
Wir werden wohl morgen zum ersten Mal in der neuen Wohnung schlafen. *freu*

LG

Name

Url

Meine Eingaben merken?

Titel:

Text:


JCaptcha - du musst dieses Bild lesen können, um das Formular abschicken zu können
Neues Bild

 


Dies und das
Familienleben
Gedanken
Jobaffairs
Krankenakte
Liebesgedichte
Liebesgeschichte
Liebesleben
Nerviges
Neue Wohnung
Tests
Trennung
Wenn...
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren